Wenn das iPhone lügt und sein Clip verboten wird
| Autor: Kristin | Kategorie: Kuriosum | 28.August 2008 |
Heute wird’s mal wieder technisch: Bühne frei für eine weitere kleine iPhone - Anekdote!
Vor einiger Zeit haben wir über den „Berufseinstieg des iPhones“ berichtet. Das Ganze scheint auch irgendwie gut zu klappen, nur mit dem Werbespot des iPhones in Großbritannien gibt’s wohl ein klitzekleines Problem.
Dieser wurde in Großbritannien nämlich jetzt verboten. Von wem? Von der zuständigen Kontrollbehörde Advertising Standards Authority (ASA). Und warum? Angeblich gaukelt Apple im neuen Clip falsche Tatsachen in Bezug auf die Internetfähigkeiten des Telefons vor.
Wie der Guardian berichtet, zeigt der Werbespot den Internet-Navigationsprozess des iPhones, wobei konkret eine Wettervorhersage für die südafrikanische Stadt Kapstadt und eine Landkarte, die dem Nutzer den Weg zum Londoner Heathrow Airport erläutert, demonstriert werden. Eine Stimme verkündet dabei, dass “das gesamte Internet” auf dem iPhone verfügbar sei. Aufgrund zweier Beschwerden aus der Bevölkerung habe die ASA festgestellt, dass diese Werbebotschaft eine Irreführung des Konsumenten darstelle, da das Apple-Gerät die für die gezeigten Anwendungen notwendigen Flash- und Java-Programme gar nicht unterstützen würde. (Quelle)
Volker Nickel, der Sprecher des Zentralverbandes der Deutschen Werbewirtschaft, bezeichnet dies in einem Interview mit pressetext als „schadhafte Werbung“. Nach seinen Aussagen, sei dies irreführende Werbung und würde mit dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb in Konflikt geraten.
“Wer wissentlich falsche Angaben macht, kann demnach zu einer Gefängnisstrafe von bis zu zwei Jahren verurteilt werden”, schildert Nickel. Um solch unangenehme Konsequenzen zu vermeiden, würden die Werbeunternehmen ihre Botschaften deshalb bereits im Vorfeld einer Veröffentlichung ganz genau prüfen. “Dass das Apple in Großbritannien widerfährt, ist eine Panne, die so eigentlich nicht passieren darf. Für mich ist das ein eindeutiger Fehler des Managements”, meint Nickel. (Quelle)
Laut Nickel, seien die deutschen und englischen Kontrollsysteme für solche Fälle in auch unheimlich unterschiedlich. In Deutschland wird eine Verletzung des Gesetzes dieser Art von einem Richter behandelt. In Großbritannien kann schon allein die ASA ein Werbeverbot aussprechen. Im Gegensatz dazu hat der deutsche Werberat keine Befugnis dazu.
“Wenn ein Verbraucher beispielsweise eine Beschwerde an den Werberat übermittelt, wird diese an die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs weitergeleitet. Erst diese ist dann dazu befugt, weitere rechtliche Schritte einzuleiten”, so Nickel abschließend. (Quelle).
Nun gut. Das ist doch einmal interessant zu wissen. Ob da ein Apple-Manager einfach mal nach dem 5-Uhr-Tee eingeschlafen ist und wichtige Werberichtlinien „verpennt“ hat?
Aber im Endeeffekt zählt ja nur eins: Hauptsache das iPhone findet JOBMIXER - mehr braucht man ja fast gar nicht für die Karriere, oder?

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