Wenn ein Pfandbon zum Kündigungsgrund wird

Autor: Kristin  Kategorie: Kuriosum 29.August 2008

Jetzt gibt es mal etwas aus der Welt „Verbraucher- und Arbeitsrecht“.

Bekannt ist: als Arbeitgeber ist es wichtig, dem Arbeitgeber gegenüber Loyalität und Vertrauen zu zeigen. Immerhin handelt es sich bei einem abgeschlossenen Arbeitsvertrag nicht nur um ein rechtliches Vertragsverhältnis, sondern irgendwie auch um ein „persönliches“.

Der Arbeitgeber verlangt, dass der Arbeitnehmer sich voll und ganz mit dem Unternehmen identifiziert und auch hinter den Produkten steht. Das reicht von der Ausführung der Tätigkeiten, über Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit und auch Wahrung und Einhaltung diverser Interna und Firmenphilosophien. Natürlich wird dies auch seitens des Arbeitgebers verlangt.

Wenn diese „Vertragsbestandteile“ verletzt oder missachtet werden, dann gibt es Konsequenzen. Das wird in jedem Fall unterschiedlich, je nach Schwere, „Tatbestand“ oder auch nach „Laune des Verurteilers“ geahndet.

Eine Meldung der ARAG (Allgemeine-Rechtsschutz-Versicherungs-AG) besagt, dass sogar ein kleines Vergehen herbe Konsequenzen mit sich ziehen kann, auch wenn es dem Unternehmen eigentlich gar nicht schadet (weder finanziell noch imagebedingt.)

Besteht der dringende Verdacht, dass eine Kassiererin eines Einzelhandelsunternehmens ein Pfandbon, den der Kunde verloren hat, an sich genommen und zu Lasten des Unternehmens eingelöst hat, so ist eine fristlose Kündigung rechtswirksam. Laut ARAG Experten kommt es dabei nicht auf den Wert des Bons an, sondern vielmehr ist entscheidend, dass das Vertrauensverhältnis zerrüttet worden ist. (Quelle)

Nun denn. Das ist gut zu wissen. Ein bisschen übertrieben ist es schon. Immerhin hat diese Kassiererin ja keinen DVD-Player heimlich in ihre Tasche wandern lassen. Sei es drum.

Von nun an: bitte immer aufpassen, dass man im Supermarkt den Kassenbon gut bei sich behält und niemals verliert. Denn das könnte möglicherweise eine Kassiererin ermuntern, den Bon einzulösen. Und „ZACK!“, ist sie ihren Job los. Und das wären die 4,25 Euro des Pfandbons einfach nicht wert.

Ebenso sollte man sich nun 2x überlegen, ob man den Stapel Kopierpapier oder die 2 Klemm-Mappen aus dem Büro heimlich in die eigene Tasche steckt. Es soll ja Arbeitnehmer geben, die dies mit der Begründung „Das braucht hier sowieso keiner mehr“ oder „Davon gibt’s hier genug“ in unregelmäßigen Abständen und mit hochrotem, peinlich berührten Kopf tun! Vorsicht: das ist Diebstahl und Vertrauensbruch.

P.S. Und außerdem sieht ein hochroter, peinlich berührter Kopf einfach nur…na sagen wir mal „unschön“ aus!

:-)





Ein Kommentar zu dem Thema: “Wenn ein Pfandbon zum Kündigungsgrund wird”

  1. Marco
    …heisst das jetzt im umkehrschluss… dass für meinen letzten, heimlich fallen gelassenen pfandbonstapel, 15 kassierer/innen ihren job verloren haben!? hmm mi… das war so nicht geplant, eigentlich wollte ich ihnen nur eine osterfreude machen (na wenn das sich mal nicht als ueberaschungsei entpuppt hat :))…ps. naja zumindest weiss ich wo sie kostenlos neue bewerbungen erstellen koennen und gleich dazu den passenden job finden :) so far *frechgrin* die unternehmensleitung


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