“Luxus-Studenten” müssen zahlen
| Autor: Kristin | Kategorie: Kuriosum | 18.September 2008 |
Nun sind auch die Studenten wieder einmal dran. Und zwar geht’s ihnen jetzt mit der Zweitwohnungssteuer an den Kragen. Das Bundesverwaltungsgericht hat jetzt entschieden: wenn sich ein Student den Luxus eines Haupt- und Nebenwohnsitzes gönnen kann, dann kann er auch Zweitwohnungssteuer zahlen. Basta. (Quelle)
Gemeinden und Städte können also von nun an diese Zweitwohnungssteuer erheben. Bisher galt dabei die Annahme, dass bei einem Menschen mit zwei Wohnungen eine besondere „Leistungsfähigkeit“ angenommen wird. Das bedeutet: (Achtung, es wird ironisch) wenn sich der Rockefeller-Student zwei Wohnungen leisten kann, kann er zusätzliche Steuern abdrücken. So einfach geht’s, oder?
Im Prinzip ist dieses Denken ja auch irgendwie erklärbar, nur trifft das wohl bei den meisten Studis eher weniger zu. Leistungsfähig dürften Studenten ja sein – nur irgendwie nicht auf finanzieller Ebene.
Die Konsequenz aus diesen Urteilen: viele Studenten werden ihren Hauptwohnsitz an den Studienort verlegen.
Und mal ganz ehrlich: das dürfte auch das eigentliche Ziel der Zweitwohnungssteuer sein, oder? Warum? Ganz einfach: Städte und Gemeinden bekommen Geld aus dem kommunalen Anteil der Einkommenssteuer und aus dem Finanzausgleich ihres Landes nur über ihre Einwohner mit Erstwohnsitz.


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