Das Arbeitsmigrationssteuerungsgesetz
| Autor: Kristin | Kategorie: Kuriosum | 29.September 2008 |
Wir haben schon oft darüber berichtet: der Fachkräftemangel stellt sich als ein immer größer werdendes Problem heraus und irgendwie scheint man nicht Herr der Lage zu werden.
Nun aber: die Bundesregierung nimmt es in die Hand - und zwar mit dem Arbeitsmigrationssteuerungsgesetz! Puh, was für ein langer Name.
Das kam also heraus nach nächtelangem Grübeln über Inhalte und kreativen Wortfindungsprozessen (ein langer Name soll wahrscheinlich die Wichtigkeit unterstreichen und überfällt den Beamten mit einer aufdringlichen Signal-Länge)
Was soll das Gesetz denn nun bewirken?
Ganz einfach! Die Bundesregierung hat sich nicht umsonst den Kopf darüber zerbrochen
Die groben Inhalte:
- Es soll den Zuzug hochqualifizierter Ausländer erleichtern
Die Einkommensgrenze für die Erteilung eines dauerhaften Aufenthaltsrechts an Hochqualifizierte soll gesenkt werden: von der doppelten Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung (derzeit 86.400 €) auf die Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung in Höhe von derzeit 63.600 €!
- Die Arbeitskraft und Ideen der bereits in Deutschland lebenden Ausländer sollen mit einem neuen Aufenthaltstitel besser genutzt werden: dieser soll den Geduldeten einen sicheren Aufenthalt verschaffen, wenn sie in Deutschland eine qualifizierte Berufsausbildung abgeschlossen haben und über eine verbindliche Einstellungszusage oder bereits über ein entsprechendes Arbeitsverhältnis verfügen.
- Auch geduldete Hochschulabsolventen, deren Studienabschlüsse in Deutschland anerkannt sind und die zwei Jahre lang durchgehend in einem ihrer Qualifikation entsprechenden Beruf gearbeitet haben, sollen einen sicheren Aufenthalt erhalten können. Gleiches gilt für geduldete Fachkräfte, die zwei Jahre lang durchgehend in einem Beschäftigungsverhältnis standen, das eine qualifizierte Berufsausbildung voraussetzt.
- Ab 2009: Verzicht auf die Vorrangprüfung bei Akademikern aus den neuen EU-Mitgliedsstaaten. Bei der Vorrangprüfung müssen Unternehmen aufzeigen, dass eine freie Stelle nicht mit einem bereits in Deutschland Lebenden besetzt werden kann.
Die Opposition bezeichnet diese Vorhaben jedoch als zu „halbherzig“ und übt an vielen Punkten starke Kritik. (Quelle)
Wie auch immer und was auch immer gemacht wird: Hauptsache es wird besser.
Alles wird gut!
Quelle: Bundesministerium des Innern


