Guthaben von Arbeitszeitkonten übertragen
| Autor: Kristin | Kategorie: Karrierenews | 2.July 2009 |
Arbeitszeitkonten sind eine feine Sache. Hier erfolgt die Verrechnung der geleisteten Arbeit des Mitarbeiters mit der tarif- oder arbeitsvertraglich zu leistenden Arbeit. Wenn der Mitarbeiter mehr arbeitet als nötig, dann weißt das Konto ein Guthaben auf.
Manche Arbeitnehmer nutzen diese Möglichkeit, um einen Teil ihres Gehaltes auf diese Weise anzusparen oder es für ein Sabbatical zu nutzen und bei manchen füllt sich aufgrund von zahlreichen Überstunden dieses Konto von ganz allein. Das ist eigentlich nicht schlecht, denn „in der Not“ oder bei Bedarf kann man dann gern auf dieses Konto zurückgreifen und das Guthaben „aufbrauchen“.
Doch was passiert eigentlich wenn man als Arbeitgeber den Betrieb verlässt und trotzdem noch Guthaben auf dem Konto hat?
Bis Ende 2008 musste man in einem solchen Falle das Guthaben auflösen. Seit Anfang 2009 kann man das Guthaben aber auch auf einen anderen Arbeitgeber (im besten Falle der neue Arbeitgeber) übertragen. Dem musste der neue Arbeitgeber aber zustimmen. Wenn man jedoch keinen neuen Job gefunden hat oder der neue Arbeitgeber die Übertragung ablehnt, dann wurde die Sache zum Problem.
Seit dem 01.07.2009 gibt es für solche Fälle aber eine Lösung: das Guthaben kann der Deutschen Rentenversicherung übertragen werden, sodass das Guthaben erhalten bleibt. In der Ansparphase bleibt es steuer- und sozialabgabefrei. Erst in der Auszahlungsphase werden Steuern fällig.
Alle Infos dazu gibt’s hier.


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